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HinSchG-Vereinbarung

Wir streben danach, gesetzliche Vorschriften, interne Regeln und Verhaltensgrundsätze einzuhalten. Deshalb haben wir ein nicht weisungsgebundenes, unparteiisches und absolut vertrauliches Hinweisgebersschutzsystem eingeführt.

Kommen Sie auf uns zu! Unser gemeinsamer wirtschaftlicher Erfolg basiert darauf, dass unsere Kunden, unsere Partner und Sie als unsere Mitarbeiter sich voll und ganz auf unsere Integrität verlassen können. Nur als verlässlicher vertrauenswürdiger Vertragspartner können wir unser Unternehmen gemeinsam in die Zukunft führen. Sollten Sie über Hinweise auf illegales oder unangemessenes Verhalten innerhalb unseres Unternehmens verfügen, zögern Sie nicht, diese zu melden. Je früher Sie Verstöße ansprechen, desto schneller können wir reagieren, um Ihrem Hinweis nachzugehen und Verstöße zu ahnden. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte wenden Sie sich an unsere interne Meldestelle zur vertraulichen Aufnahme von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:

E-Mail: hinschg@bfs-nw.de
Telefon: 0176-16523852
Postadresse: Interne Meldestelle nach HinSchG
c/o BFS Rechtsanwälte
Lachener Str. 43
67433 Neustadt/ Weinstraße

Telefonisch und persönlich vor Ort erreichen Sie unsere interne Meldestelle montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin der internen Meldestelle, der/ die Ihren Anruf entgegennimmt, wird von dem Gespräch anhand Ihrer Angaben ein schriftliches Protokoll fertigen und ggf. Nachfragen stellen, um Ihre Meldung effizient weiterverfolgen zu können. Sie sind nicht verpflichtet, sämtliche Fragen Ihres Gesprächspartners zu beantworten – Sie helfen uns jedoch dabei, unserer Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können.

Die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten im Rahmen einer Meldung ist dabei ein wichtiges Anliegen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Anliegen vertraulich behandelt wird. Wenn Sie anonym bleiben möchten, werden wir dies selbstverständlich respektieren.

Auch wenn Sie nicht anonym bleiben, müssen Sie keine negativen Folgen befürchten. Wir dulden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben beobachtetes oder mutmaßlich illegales/ unethisches Verhalten melden, auch wenn sich im Nachhein herausstellt, dass die Bedenken unbegründet waren.

Wenn Sie dies wünschen und Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie spätestens binnen 7 Tagen nach Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung. Wir werden den von Ihnen gemeldeten Verstoß gründlich untersuchen. Je mehr konkrete Informationen Sie uns mitteilen, desto größer ist die Chance, dass wir einem Hinweis auch erfolgreich nachgehen und Folgemaßnahmen ergreifen können, um einen festgestellten Verstoß abzustellen.

Nach Abschluss unserer Untersuchung bzw. spätestens 3 Monate nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie, wenn Sie dies wünschen und Ihre Kontaktdaten angeben, eine Rückmeldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen sowie den Gründen für diese. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Rückmeldung auf Informationen beschränken (müssen), die unsere internen Nachforschungen/ Ermittlungen nicht berühren und die Rechte der Personen, die Gegenstand der Meldung sind oder darin genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Interne Meldungen sind aus unserer Sicht häufig der beste Weg, um einen Verstoß am schnellsten untersuchen und durch Folgemaßnahmen abstellen können. Alternativ haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich ab dem 02.07.2023 an eine externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz oder des Landes Rheinland-Pfalz zu wenden. Genauso bleibt es Ihnen unbenommen, sich, wenn wir einer Meldung im Einzelfall nicht abgeholfen haben, anschließend noch an die o.g. externe Meldestelle zu wenden.