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AGB und Lizenzbestimmungen

AGB

§1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind. Sämtlichen Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Dienstleistungen oder Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§2 Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung/Leistungserbringung und/oder Rechnungsstellung ersetzt.

Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Vortragsinhalte, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Auftrag schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar. Unsere Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen, Vorträge, Internetportale, Schulungsmaterialien usw. werden laufend fortentwickelt. Hieraus resultieren gegebenenfalls Abweichungen der erbrachten  Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen, Vorträge, Internetportale, Schulungsmaterialien usw. gegenüber dem Bestellten. Sofern die Abweichungen die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind diese zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

§3 Terminverschiebungen von Vorträgen und anderen Dienstleistungen
Der Auftraggeber kann nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer Termine bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf "Ausweichtermine" verschieben. Diese Ausweichtermine können bis zu 8 Monaten nach dem vereinbarten Termin liegen. Fällt ein Dozent / Consultant aufgrund von Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen, verkehrsbedingter Verzögerungen oder anderer nicht von uns beeinflussbarer Umstände für eine geplante Veranstaltung / Vortrag aus, so kann der Auftragnehmer kompetenten Ersatz stellen. Steht kein kompetenter Ersatz zur Verfügung, so wird die Veranstaltung auf den nächstmöglichen Termin verschoben. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Kostenerstattung für eine Terminverschiebung oder Minderung des Auftragswertes aufgrund der vorgenannten Ereignisse.

§4 Stornierungen
Stornierungen können nach der schriftlichen Auftragsbestätigung nur bis zu 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Bei späteren Stornierungen zahlt der Auftraggeber den vollen Veranstaltungspreis und ggf. angefallene Reisekosten und Spesen.

Eine Stornierung kann auch nicht kostenfrei aufgrund von schlechten Wetters, Absage eines anderen Referenten / Consultants / Künstlers, mangelndem Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgen.

§5 Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

§6 Referenzen
Mit der Auftragserteilung gewährt der Auftraggeber der 8com GmbH & Co. KG ausdrücklich das Recht, den Auftraggeber als Referenz zu benennen. Für die Benennung der Referenz darf die 8com GmbH & Co. KG ausdrücklich den Namen des Auftraggebers, dessen Firmenlogo und den Namen des Ansprechpartners verwenden. Die Benennung als Referenz ist nur dann nicht zulässig, wenn der Auftraggeber dies mit der 8com GmbH & Co. KG in den Auftragsbedingungen schriftlich vereinbart. Für die Referenz dürfen keine vertraulichen Details über den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der 8com GmbH & Co. KG genannt werden, sofern die nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gestattet worden ist.

§7 Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Wir können keine Garantie für den tatsächlichen Erfolg der von uns durchgeführten Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen übernehmen. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§8 Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Ludwigshafen am Rhein ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirk-samkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

§9 anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Neustadt an der Weinstraße. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Neustadt an der Weinstraße. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der 8com GmbH & Co. KG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Neustadt an der Weinstraße, 05.01.2017

BGB

- für die Vermietung von Veranstaltungstechnik -

Unsere nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind.

Geltungsbereich dieser „Besonderen Geschäftsbedingungen“

Die Leistungen für Vermietung von Veranstaltungstechnik der Firma 8com GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Basis dieser „Besonderen Geschäftsbedingungen“. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten diese Besonderen Geschäftsbedingungen als angenommen.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Pflichten des Mieters im Umgang mit den Mietsachen

1. Die überlassenen, vermieteten oder verliehenen Gegenstände dürfen vom Mieter nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und innerhalb der vertraglichen Zeitdauer genutzt werden. Der Mieter garantiert die pflegliche Behandlung der Gegenstände.

2. Der Mieter haftet ab dem Eintreffen oder dem überlassen der Gegenstände in vollem Umfang für Diebstahl und Beschädigungen, die außerhalb einer normalen Beanspruchung liegen.

3. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter aus sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Die 8com GmbH & Co. KG haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsüblichen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann die 8com GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten.

Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet die 8com GmbH & Co. KG nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen.

Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches der 8com GmbH & Co. KG, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Zahlung

1. Die 8com GmbH & Co. KG ist berechtigt vom Kunden die Hinterlegung einer Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte zu verlangen.

2. Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des Preises verpflichtet, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die 8com GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, schlechten Wetters, Absage eines Künstlers, mangelndem Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgt.

Kündigung aufgrund Gefahrenlage

8com GmbH & Co. KG kann bei einer erhöhten, verschwiegenen und/oder nicht vorhergesehenen Gefahrenlage den Vertrag kündigen und vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

Im Falle von Höherer Gewalt (z.B. Beschaffungs- oder Lieferstörungen; Streik; Aussperrung; Verkehrsstauung usw.) wird 8com GmbH & Co. KG von ihrer Leistungspflicht frei.

Gerichtsstand

Ludwigshafen am Rhein ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Anwendbares Recht; Teilnichtigkeit

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Neustadt an der Weinstraße, 05.01.2017

Lizenzbedingungen Awareness-Videos

Zwischen der 8com GmbH & Co. KG, Europastraße 32, 67433 Neustadt an der Weinstraße, im Folgenden

„8com“ genannt und dem jeweiligen Lizenznehmer.

Präambel

8com ist Urheber und Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte der Awareness-Videos „Mit Sicherheit fit!“, im Folgenden „Videos“ genannt, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind. Die Videos sind urheberrechtlich geschützt.

§ 1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

(1)  Der Vertrag umfasst die nicht exklusive Nutzung eines oder mehrerer durch 8com oder deren Subunternehmer produzierten Videos. Die Videos sind kurze szenische, moderierte oder animierte Darstellungen und Erläuterungen von Risiken, Gefahren, Tipps und Tricks rund um das Thema Informationssicherheit und Datenschutz, die der Lizenznehmer dazu verwenden wird, seine eigenen Mitarbeiter, festangestellte sowie freiberufliche, umfassend über Informationssicherheitsgefahren und Verhaltensweisen aufzuklären. Die Berechnung der Lizenzkosten, die vom Lizenznehmer an 8com gezahlt werden müssen, erfolgt auf Basis des Named-User-Lizenzmodells, wobei nicht die Anzahl der User einzeln berechnet wird, sondern nach Anzahl von Mitarbeiterblöcken, die über einen Computerarbeitsplatz verfügen.

(2)  Inhalt des Vertrags sind, falls nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt, die in § 4.1 Abs. 2 dieses Vertrages zugrunde gelegten Positionen. Zusätzliche lizenznehmerspezifische Wünsche werden gesondert ausgewiesen und berechnet.

(3)     8com überträgt Nutzungsrechte im unten angegebenen Rahmen an den Lizenznehmer (Lizenzvertrag).

§ 2 Erstellung und Gestaltung

(1)  8com produziert und aktualisiert Awareness-Videos nicht exklusiv für den Lizenznehmer oder lässt diese durch einen Subunternehmer produzieren und aktualisieren. Die Videos werden im mp4-Format (h.264 Codec) und in den Auflösungen Full HD (1920x1080) und SD (720x576) auf Deutsch oder Englisch zur Verfügung gestellt. Für Bestellungen von Video-Paketen, die in Deutsch und Englisch ausgeliefert werden sollen, wird ein Aufschlag von 20% des Paketpreises berechnet.

(2)   Im Auftrag des Lizenznehmers kann 8com Anpassungen an den Videos vornehmen, sowohl inhaltlich als auch in gestalterischer Hinsicht (z. B. Anpassung an Corporate Design des Lizenznehmers).

Die Einbindung des Logos des Lizenznehmers in die Videos erfolgt ohne Zusatzkosten für den Lizenznehmer.

(3)      Für angeforderte Videos, die auf Wunsch des Lizenznehmers einen individuellen Anpassungsprozess durchlaufen und nicht im Standard-Design („Mit Sicherheit fit!“) ausgeliefert werden, muss eine Bearbeitungszeit von 5 Werktagen pro 5 Videos ab Bestelldatum eingerechnet werden.

§ 3 Abnahme

(1)   Die Videos werden fortlaufend aktualisiert, sofern der Update-Service hinzugebucht wurde. In diesem Fall erfolgt keine separate Abnahme von Inhalten oder Designs, falls dies nicht explizit zwischen 8com und dem Lizenznehmer schriftlich vereinbart und beauftragt wurde.

(2)    Der Lizenznehmer hat bis zu 7 Werktage nach Auslieferung der bestellten und individuell angepassten Videos Zeit, weitere Änderungswünsche an 8com zu melden. Geschieht dies nicht, gelten die Videos als vom Lizenznehmer abgenommen und in Inhalt und Form bestätigt.

§ 4 Lizenzrechte
§ 4.1 Allgemeines

(1)  8com räumt dem Lizenznehmer hiermit - vorbehaltlich der folgenden Regelungen - das einfache, nicht exklusive, räumlich und inhaltlich beschränkte Recht ein, die Videos im Rahmen seiner Mitarbeiterschulungs- und aufklärungsvorhaben zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die Videos im eigenen Firmennetzwerk auf beliebigen Servern und Computern speichern und verbreiten. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur die für die Nutzung lizensierte Anzahl von Personen Zugriff auf die Videos erhält.

Dies umfasst nicht:

  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d. h. das Recht, das Werk unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten auch durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben und auszustellen.
  • das Recht zur Zurverfügungstellung auf Abruf, d. h. das Recht, das Werk für die Öffentlichkeit zum Download und zur Speicherung auf jedweden Medien bereitzuhalten sowie an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten.
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d. h. das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger und andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben.
  • das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, das Werk unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts selbst oder durch Dritte beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website oder zu anderen Zwecken zu digitalisieren.

(2)    Der Lizenznehmer räumt 8com das Recht ein, das Logo des Lizenznehmers in die Videos einzubinden. Ebenfalls räumt der Lizenznehmer 8com das Recht ein, den Lizenznehmer als Referenz auf seiner Website, in Printdokumenten und persönlichen Gesprächen zu nennen und Videos mit dem Logo des Lizenznehmers ebenfalls als Referenz zu verwenden.

§ 4.2 Laufzeit

Der Umfang des Nutzungsrechtes ist zeitlich nicht eingeschränkt, d. h. der Lizenznehmer darf die Videos beliebig lange im Umfang der Anzahl der erworbenen Lizenzen verwenden. 8com bietet einen Update-Service an. Für jährlich 25% des jeweils aktuellen Lizenzpreises stellt 8com dem Lizenznehmer aktualisierte Versionen der lizenzierten Videos zur Verfügung.

§ 4.3 Fristgerechte und vollständige Vergütung

(1)  Die Lizenzgebühr ist im Voraus mit Bestellung des Video- Paketes vollständig vom Lizenznehmer an 8com zu bezahlen.

(2)  8com erhebt keine Gebühren für die Einbindung der Logos des Lizenznehmers in die in diesem Vertrag beschriebenen Videos. Hierüber hinausgehende Aufträge, welche nicht von diesem Vertrag umfasst und nach diesem vergütet werden, sind kostenpflichtig und bedürfen einer weiteren schriftlichen Vereinbarung.

Lizenzbedingungen User-Guides

Zwischen der 8com GmbH & Co. KG, Europastraße 32, 67433 Neustadt an der Weinstraße, im Folgenden

„8com“ genannt und dem jeweiligen Lizenznehmer.

Präambel

8com ist Urheber und Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte der User-Guides „Mit Sicherheit fit!“, im Folgenden „User-Guides“ genannt, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind. Die User-Guides sind urheberrechtlich geschützt.

§ 1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

(1)  Der Vertrag umfasst die nicht exklusive Nutzung eines oder mehrerer durch 8com oder deren Subunternehmer geschaffenen User-Guides.

Die User-Guide Dokumente sind kurze Arbeitsanweisungen, Tipps und Hintergrundinformationen, die Mitarbeitern des Lizenznehmers die Themen Informationssicherheit und Datenschutz verständlich in Form eines digitalen losen Blattwerkes erklären sollen. Ziel ist die Schaffung eines verständlichen und funktionierenden Regelwerkes für die Informationssicherheit.

Die Berechnung der Lizenzkosten, die vom Lizenznehmer an 8com gezahlt werden müssen, erfolgt auf Basis des Named-User-Lizenzmodells, wobei nicht die Anzahl der User einzeln berechnet wird, sondern nach Anzahl von Mitarbeiterblöcken, die über einen Computerarbeitsplatz verfügen.

(2) Inhalt des Vertrags sind, falls nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt, die in § 4.1 Abs. 2 dieses Vertrages zugrunde gelegten Positionen. Zusätzliche lizenznehmerspezifische Wünsche werden gesondert ausgewiesen und berechnet.

(3)  8com überträgt Nutzungsrechte im unten angegebenen Rahmen an den Lizenznehmer (Lizenzvertrag).

§ 2 Erstellung und Gestaltung

(1) 8com produziert und aktualisiert Awareness-User-Guides nicht exklusiv für den Lizenznehmer oder lässt diese durch einen Subunternehmer produzieren und aktualisieren. Die User-Guides werden im PDF- Format auf Deutsch oder Englisch zur Verfügung gestellt. Für Bestellungen von User-Guide-Paketen, die in Deutsch und Englisch ausgeliefert werden sollen, wird ein Aufschlag von 25% des Paketpreises berechnet.

(2)  Im Auftrag des Lizenznehmers kann 8com Anpassungen an den User-Guides vornehmen, sowohl inhaltlich als auch in gestalterischer Hinsicht (z. B. Anpassung an Corporate Design des Lizenznehmers).

Die Einbindung des Logos des Lizenznehmers in die User-Guides erfolgt ohne Zusatzkosten für den Lizenznehmer.

(3)  Für angeforderte User-Guides, die auf Wunsch des Lizenznehmers einen individuellen Anpassungsprozess durchlaufen und nicht im Standard-Design („Mit Sicherheit fit!“) ausgeliefert werden, muss eine Bearbeitungszeit von 5 Werktagen pro 5 User-Guides ab Bestelldatum eingerechnet werden.

§ 3 Abnahme

(1) Die User-Guides werden fortlaufend aktualisiert, sofern der Update-Service hinzugebucht wurde. In diesem Fall erfolgt keine separate Abnahme von Inhalten oder Designs, falls dies nicht explizit zwischen 8com und dem Lizenznehmer schriftlich vereinbart und beauftragt wurde.

(2)  Der Lizenznehmer hat bis zu 7 Werktage nach Auslieferung der bestellten und individuell angepassten User-Guides Zeit, weitere Änderungswünsche an 8com zu melden. Geschieht dies nicht, gelten die User- Guides als vom Lizenznehmer abgenommen und in Inhalt und Form bestätigt.

§ 4 Lizenzrechte

§ 4.1 Allgemeines

(1)  8com räumt dem Lizenznehmer hiermit - vorbehaltlich der folgenden Regelungen - das einfache, nicht exklusive, räumlich und inhaltlich beschränkte Recht ein, die User-Guides im Rahmen seiner Mitarbeiterschulungs- und aufklärungsvorhaben zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die User-Guides im eigenen Firmennetzwerk auf beliebigen Servern und Computern speichern und verbreiten. Der

Lizenznehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur die für die Nutzung lizensierte Anzahl von Personen Zugriff auf die User-Guides erhält.

Dies umfasst nicht:

•  das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d. h. das Recht, das Werk unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten auch durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben und auszustellen.

•  das Recht zur Zurverfügungstellung auf Abruf, d. h. das Recht, das Werk für die Öffentlichkeit zum Download und zur Speicherung auf jedweden Medien bereitzuhalten sowie an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten.

•  das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d. h. das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger und andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben.

•  das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, das Werk unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts selbst oder durch Dritte beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website oder zu anderen Zwecken zu digitalisieren.

(2) Der Lizenznehmer räumt 8com das Recht ein, das Logo des Lizenznehmers in die User-Guides einzubinden. Ebenfalls räumt der Lizenznehmer 8com das Recht ein, den Lizenznehmer als Referenz auf seiner Website, in Printdokumenten und persönlichen Gesprächen zu nennen und User-Guides mit dem Logo des Lizenznehmers ebenfalls als Referenz zu verwenden.

§ 4.2 Laufzeit

Der Umfang des Nutzungsrechtes ist zeitlich nicht eingeschränkt, d. h. der Lizenznehmer darf die User- Guides beliebig lange im Umfang der Anzahl der erworbenen Lizenzen verwenden. 8com bietet einen Update-Service an. Für jährlich 25% des jeweils aktuellen Lizenzpreises stellt 8com dem Lizenznehmer aktualisierte Versionen der lizensierten User-Guides zur Verfügung.

§ 4.3 Fristgerechte und vollständige Vergütung

(1) Die Lizenzgebühr ist im Voraus nach der Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung vollständig vom Lizenznehmer an 8com zu bezahlen.

(2)  8com erhebt keine Gebühren für die Einbindung der Logos des Lizenznehmers in die in diesem Vertrag beschriebenen User-Guides. Hierüber hinausgehende Aufträge, welche nicht von diesem Vertrag umfasst und nach diesem vergütet werden, sind kostenpflichtig und bedürfen einer weiteren schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Urheberrecht und andere Rechte

§ 5.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Grundsätzlich verbleiben sämtliche Urheberrechte und Verwertungsrechte an den von 8com oder einem Subunternehmer geschaffenen oder von 8com oder einem Subunternehmer zur Verfügung gestellten User-Guides bei 8com oder dem jeweiligen Subunternehmer. Soweit nicht anders geregelt, erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten User-Guides für die Verwendung zu Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen der eigenen Mitarbeiter. Das Nutzungsrecht umfasst lediglich die Nutzung der User-Guides für den konkreten und im Vertrag bezeichneten Vertragspartner. Die Weitergabe/Nutzung, auch innerhalb einer Unternehmensgruppe oder eines Unternehmensverbundes, ist daher ausgeschlossen. Vervielfältigungen und weitere Nutzungen gleich welcher Art, gleich mit welchem Medium, die über die vorliegenden Bestimmungen oder separate Regelungen hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 8com. Die Erweiterung von Nutzungsrechten wird grundsätzlich nur im Rahmen der Erteilung eines neuen Auftrages gestattet.

Der Lizenznehmer erhält die urheberrechtlichen Nutzungsrechte jedoch erst, wenn dieser die vereinbarte Vergütung vollständig an 8com entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter Inhalte wie User-Guides oder User-Guides nicht an Dritte Personen weitergeben oder im Internet verbreiten. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen einzuräumen.

§ 5.2 Sonstige Rechte

Der Lizenznehmer verpflichtet sich darüber hinaus, alle Rechte von 8com oder von deren Subunternehmern, insbesondere Urheber-, Marken- und  Namensrechte, zu wahren.

§ 6 Haftung

§ 6.1 Ausfälle

8com haftet nicht dafür, wenn der Lizenznehmer seinen Mitarbeitern die falschen Codecs zur Verfügung stellt oder die User-Guides z. B. so im eigenen internen Firmennetzwerk platziert, dass die Nutzung der User-Guides durch die Mitarbeiter zu Bandbreitenproblemen oder zusätzlichen Kosten führt.

§ 6.2 Inhalte

Alle Inhalte der User-Guides sind durch den Lizenznehmer fortlaufend zu prüfen. Die betreffenden Inhalte sind in § 1 Abs. 1 dieses Vertrags aufgeführt.

§ 6.3 Freistellung

Der Lizenznehmer stellt 8com von allen Ansprüchen frei, die aufgrund einer Rechtsbeeinträchtigung durch Inhalte der User-Guides oder in sonstigem Zusammenhang mit den User-Guides gegen 8com geltend gemacht werden.

§ 6.4 Vertragsstrafe

Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Lizenznehmer für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Vereinbarung im § 6.1, eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 50.000,-- zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe sind weitere Schadenersatzansprüche, die 8com erst später entstehen oder erst später bekanntwerden, nicht ausgeschlossen. Dazu behält sich 8com vor, einen höheren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

§ 7 Datenschutz

(1)  Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), zu beachten.

(2)  Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erhoben und verwendet werden und soweit dies zur Abwicklung des geschlossenen Vertrages notwendig ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1)  Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der in diesem Vertrag genannten Fristen ist der Zugang der Erklärung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

(3)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neustadt an der Weinstraße/ Deutschland, soweit es sich beim Lizenznehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder für den Fall, dass ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Lizenzgeber ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers zu klagen, wenn der Lizenznehmer unter die Kriterien von § 8 Abs. 4 Satz 1 fällt.

Neustadt an der Weinstraße, 05.01.2017

Internet-Portal Vertrag

Zwischen der 8com GmbH & Co. KG, Europastraße 32, 67433 Neustadt an der Weinstraße, im Folgenden „8com“ genannt und dem jeweiligen Lizenznehmer.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Diese Lizenzbedingung umfasst die nicht exklusive und zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrages beschränkte, Zurverfügungstellung und Nutzung eines durch den Lizenzgeber entwickelten und gestalteten Internet-Portals. Vor und nach Ablauf der Laufzeit des Mietvertrags behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Lizenznehmer telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und Ihm eine kostenpflichtige Verlängerung der Laufzeit anzubieten. Das Internet-Portal ist eine Informationsplattform, die der Lizenznehmer dazu verwendet, seine eigenen festangestellten sowie freiberuflichen Mitarbeiter umfassend über Informationssicherheitsgefahren und Verhaltensweisen aufzuklären. Die Berechnung der Lizenzkosten, die vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber bei einer Verlängerung gezahlt werden müssen, erfolgt auf Basis des Concurrent-User-Lizenzmodell. Auf Basis der angelegten Benutzer wird die entsprechende Staffelungslizenz ermittelt. Das Hinzufügen oder Entfernen von Benutzern innerhalb dieser Staffel ist möglich.

Das Internet-Portal sowie alle damit verbundenen Daten werden im ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentrum der INFOSERVE GmbH (Am Felsbrunnen 15, 66119 Saarbrücken) gespeichert und verarbeitet.

(2) Inhalt der Lizenzbedingung sind, falls nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt, die in § 2.1 Abs. 2 dieser Lizenzbedingung zugrunde gelegten Positionen.

(3) Der Lizenzgeber gestaltet und entwickelt das Internet-Portal für den Lizenznehmer weiter.

(4) Der Lizenzgeber wartet/pflegt das Internet-Portal.

(5) Der Lizenzgeber vermietet das Internet-Portal an den Lizenznehmer.

(6) Der Lizenzgeber überträgt Nutzungsrechte im u.g. Rahmen an den Lizenznehmer.

(7) Systemschulungen sind kein Bestandteil dieses Lizenzvertrages und müssen separat beauftragt werden.

(8) Der Lizenznehmer erhält eine vollständige Benutzerdokumentation in Form von Videos, die nach der Anmeldung als Administrator („Kampagnen-Manager“) im Internet-Portal zu finden sind.

(9) Der Lizenzgeber wird nicht exklusiv für den Lizenznehmer das Internet-Portal weiterentwickeln oder durch einen Subunternehmer weiterentwickeln lassen.

§ 2 Bereitstellung

§ 2.1 Allgemeines

(1) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer im Rahmen des Mietverhältnisses das in den § 1 und 2 dieser Lizenzbedingung bezeichnete Internet-Portal nicht exklusiv zur Verfügung. Der Lizenzgeber ist in diesem Zuge berechtigt, Leistungen (zum Beispiel Hosting) durch Dritte erbringen zu lassen. Der Lizenzgeber legt für den Lizenznehmer einen Account sowie einen oder mehrere Administratoren (nachfolgend „Kampagnen-Manager“ genannt) an. Die Kampagnen-Manager wiederum legen Gruppen an, fügen Benutzer einzeln hinzu oder importieren diese per CSV-Datei.

(2) Das Internet-Portal wird in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und besteht aus den folgenden Modulen (Version 2.0):

Modul 1: User-Guides

Modul 2: Awareness-Videos

Modul 3: Interaktive WBTs

Modul 4: Interaktives Büro

Modul 5: Awareness-Examen

Modul 6: Security News

Modul 7: Kampagnen-Manager

Modul 8: Benachrichtigungssystem

Modul 9: Gesteuerte Lernprozesse

Modul 10: Reportingmodul

Modul 11: Zertifikatsmodul

Modul 12: Eigene Inhalte

Modul 13: Benutzerverwaltung mit CSV-Import

§ 2.2 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Mietvertrags wird durch die Annahme des Angebots von Lizenznehmer und Lizenzgeber festgelegt. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch.

(2) Nach Ablauf des Vertragszeitraums wird der Account sowie alle Kampagnen-Manager und Benutzer des Lizenznehmers automatisch deaktiviert. Nach 3 Monaten löscht der Lizenzgeber das Unternehmen, die Kampagnen-Manager sowie alle Benutzer des Lizenznehmers unwiderruflich aus dem System und damit auch alle benutzerbezogenen Daten ordnungsgemäß, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen. Nach 12 Monaten werden Backups gelöscht, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.

(3) Der kostenpflichtige Mietzeitraum beginnt mit der Zusendung der Zugangsdaten und Freischaltung des Accounts des Lizenznehmers. Bei einer kostenpflichtigen Verlängerung des Vertrags nach Angebotsannahme durch den Vertretungsberechtigten des Lizenznehmers verlängert sich der Vertrag um eine Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten. Die Laufzeit wird durch den Kaufvertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer bestimmt.

(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich:

- Verstoß gegen § 3 dieser Lizenzvereinbarung.

- Verwendung von rechtswidrigen Inhalten auf dem Portal durch den Lizenznehmer oder seine Mitarbeiter.

- Verbreitung von Schadsoftware durch Manipulation von eigens in das Portal eingebrachten Inhalten.

- Bei monatlicher Zahlungsweise ein Verzug von mehr als 2 Monatsbeiträgen.

- Bei jährlicher Zahlungsweise ein Zahlungsverzug von 2 Monaten nach Fälligkeit.

§ 2.3 Vergütung

(1) Auf die Miet- und Anpassungsarbeiten des Internet-Portals entfällt für jedes Jahr (Staffelgröße < 100 Benutzer) bzw. jeden Monat (Staffelgröße >= 100 Benutzer) ein Miet- und Anpassungspreis, der in einer separaten Auftragsbestätigung definiert wird. Mit der Entrichtung des Mietpreises sind auch die anteiligen Kosten für Weiterentwicklung, Wartung und Pflege des Internet-Portals abgegolten. Sollte der Mietvertrag vor Ablauf der Mietdauer vom Lizenznehmer (fristlos aus wichtigem Grund) gekündigt werden, wird der Mietpreis nur für den bereits genutzten Zeitraum anteilsmäßig in Rechnung gestellt oder in Form einer Gutschrift für den restlichen und bereits gezahlten Zeitraum bis zum Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit durch den Lizenzgeber zurückerstattet. Im Falle der fristlosen Kündigung sind Kosten, die im Rahmen eines Individualauftrages anfallen, beispielsweise für individuelle Anpassungen oder die Erstellung von speziellen Inhalten, vom Lizenznehmer dem Lizenzgeber vollständig und nach Aufwand zu vergüten.

(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Miete monatlich oder jährlich im Voraus, spätestens nach Rechnungsstellung, zu bezahlen. Der Lizenzgeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle nicht erfolgter Zahlung oder bei Zahlungsverzögerung von mehr als 2 Kalendermonaten den gesamten Firmen-Account des Lizenznehmers zu sperren bzw. zu deaktivieren. Eventuelle hierdurch entstandene Schäden entfallen allein auf den Lizenznehmer.

§ 2.4 Dienstleistungen

(1) Dieser Lizenzvertrag umfasst auch die Wartung und Pflege des Internet-Portals durch den Lizenzgeber, insbesondere der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Funktionen gemäß dieser Lizenzvereinbarung.

(2) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, bei Supportanfragen oder zur Störungsbehebung beim Lizenznehmer auf dessen Account zuzugreifen. Hierbei erhält der Lizenzgeber Zugriff auf folgende personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adressen, Logfiles sowie den Lernfortschritt einzelner Benutzer. Kennwörter im Klartext sind hiervon ausgenommen. Diese können vom Lizenzgeber oder Lizenznehmer nur zurückgesetzt, aber nicht eingesehen werden. Die Daten werden, falls kein gesonderter Auftrag des Lizenznehmers vorliegt, für keinen anderen Zweck als der Support- oder Entstörungsleistung genutzt.

(3) Die Wartung und Pflege des Internet-Portals liegt im Ermessen des Lizenzgebers.

§ 3 Urheberrecht und andere Rechte

§ 3.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Grundsätzlich verbleiben sämtliche Urheberrechte und Verwertungsrechte an den vom Lizenzgeber oder einem Subunternehmer geschaffenen oder vom Lizenzgeber oder einem Subunternehmer zur Verfügung gestellten Leistungen (insbesondere Logos, Bilder, Videos, Texte, etc.) beim Lizenzgeber oder dem jeweiligen Subunternehmer. Soweit nicht anders geregelt, erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten (zeitlich bis zum Ende des Lizenzvertrags, sachlich zum Betrieb des vom Lizenzgeber erstellten Internet-Portals).

(2) Das Nutzungsrecht umfasst lediglich die Nutzung der bezeichneten Inhalte für den konkreten und in der Lizenzbedingung bezeichneten Lizenznehmer bzw. bei Verlängerung der Laufzeit gemäß der Auftragsbestätigung für die maximale Anzahl der Benutzer. Die Weitergabe/Nutzung - auch innerhalb einer Unternehmensgruppe oder eines Verbundes - ist daher ausgeschlossen. Vervielfältigung und weitere Nutzungen gleich welcher Art, gleich mit welchem Medium, die über die vorliegenden Bestimmungen oder separate Regelungen hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers. Die Erweiterung von Nutzungsrechten wird grundsätzlich nur im Rahmen der Erteilung eines neuen Auftrags gestattet. Der Lizenznehmer erhält die urheberrechtlichen Nutzungsrechte jedoch erst, wenn dieser die vereinbarte Vergütung vollständig an den Lizenzgeber entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter Inhalte wie Videos oder User-Guides nicht an Dritte weitergeben oder im Internet verbreiten. Der Lizenzgeber ist in diesen Fällen berechtigt, die hieraus resultierenden Schäden im Wege der Lizenzanalogie oder in sonstiger Weise geltend zu machen. Jedes Benutzerkonto darf nur vom berechtigten Benutzer verwendet werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Bei Verwendung von Benutzerkonten durch mehrere Personen behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Lizenznehmer zu verwarnen bzw. den Firmen-Account des Lizenznehmers zu sperren.

§ 3.2 Sonstige Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich darüber hinaus, alle Rechte des Lizenzgebers oder dessen Subunternehmer, insbesondere Urheber-, Marken- und Namensrechte, zu wahren.

(2) Der Lizenznehmer ist für die Verwaltung seines Unternehmens innerhalb des Internet-Portals, z. B. durch Anlegen, Bearbeiten und Löschen seiner Mitarbeiter sowie der Zuweisung von Aufgaben, eigenverantwortlich zuständig. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ehemaligen Mitarbeitern der Zugriff auf das Internet-Portal entzogen wird. Dies erfolgt durch die Löschung der Benutzer durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer verwaltet seine Benutzer im Rahmen der gebuchten Lizenzgröße.

§ 4 Haftung und Vertragsstrafe

§ 4.1 Ausfälle

Der Lizenzgeber haftet für Ausfälle oder Nichterreichbarkeit des Webservers nur dann, wenn dem Lizenzgeber eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann. Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer ausdrücklich darauf hin, dass eine hundertprozentige Erreichbarkeit des Servers und des Internet-Portals sowie damit verbundener Dienste nicht gewährleistet werden kann. Bei Aktualisierungen und Erneuerungen der Software- oder Hardwarebasis des Servers kann es zusätzlich zu Ausfallzeiten kommen, die nicht zu Lasten des Lizenzgebers fallen.

§ 4.2 Inhalte

Alle Inhalte sind durch den Lizenznehmer fortlaufend zu prüfen. Der Lizenzgeber kann zu keiner Zeit für Inhalte, die:

- der Lizenzgeber selbst erstellt hat,

- die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber zur Verfügung stellt,

- die durch den Lizenznehmer selbst eingepflegt werden,

haftbar gemacht werden. Inhalte wie Videos, User-Guides, Examen und Web-based Trainings dürfen den Mitarbeitern nicht außerhalb des Internet-Portals bereitgestellt werden.

§ 4.3 Vertragsstrafe

Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Lizenznehmer für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Vereinbarung in § 3.1 und § 3.2 Abs. 2 eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,- € bis zu einem Maximalbetrag von 250.000,- € zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe sind weitere Schadenersatzansprüche, die dem Lizenzgeber erst später entstehen oder erst später bekanntwerden, nicht ausgeschlossen. Dazu behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, einen höheren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

§ 5 Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.

(2) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erhoben und verwendet werden, soweit dies zur Abwicklung des geschlossenen Lizenzvertrags notwendig ist.

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr entgegenstehen, spätestens nach Erreichung des Zwecks der Datenverarbeitung bzw. nach Vertragsende zu löschen bzw. zu sperren.

(4) Alle weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben werden in einem separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien geregelt.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzbedingung ist Neustadt an der Weinstraße/Deutschland. Der Lizenzgeber ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers zu klagen.

Neustadt an der Weinstraße, den 05.01.2017